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der DAGG.INVEST Vermögensverwaltung

Bevor Sie verschenken: Wissen Sie, was Sie selbst nicht mehr brauchen?

Wer eine vorweggenommene Erbfolge plant, stellt sich meist zuerst die steuerliche Frage: Welcher Zeitpunkt ist günstig, welcher Freibetrag lässt sich nutzen, welche Struktur spart am meisten. Die eigentlich vorgelagerte Frage bleibt dabei oft unbeantwortet: Wie viel des eigenen Vermögens wird in den nächsten zwanzig, dreißig Jahren selbst noch gebraucht.

Ohne diese Antwort ist jede steuerlich optimierte Übertragung eine Entscheidung auf unsicherer Grundlage, so attraktiv der Zeitpunkt auch erscheinen mag.

Die übliche Reihenfolge, und warum sie riskant ist

In der Praxis läuft die Übertragung an die nächste Generation häufig steuerlich getaktet ab. Alle zehn Jahre lassen sich die Freibeträge nach Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz erneut nutzen, bestimmte Bewertungsstichtage oder Unternehmensbewertungen machen einzelne Zeitfenster günstiger als andere. Der Steuerberater weist zu Recht auf diese Fenster hin, das ist seine Aufgabe und seine Kompetenz.

Was in dieser Taktung fehlt, ist der Bezug zur eigenen Lebensplanung. Die Frage „Wann ist es steuerlich günstig zu verschenken" ist etwas grundlegend anderes als die Frage „Wie viel kann ich mir leisten wegzugeben, ohne meinen eigenen Lebensstandard zu gefährden". Erst die zweite Frage liefert die Zahl, mit der die erste Frage überhaupt sinnvoll beantwortet werden kann. Wird sie ausgelassen, entscheidet der Kalender über die Höhe der Übertragung, nicht die eigene Situation.

Was „wissen, was man nicht mehr braucht" konkret bedeutet

Nach einem Unternehmensverkauf verändert sich die finanzielle Ausgangslage grundlegend. Der laufende Cashflow aus dem Unternehmen entfällt, an seine Stelle tritt ein Vermögen, das über Jahrzehnte tragen muss. Um zu wissen, was davon nicht mehr benötigt wird, braucht es eine Antwort auf mehrere Fragen gleichzeitig

  • Wie hoch ist der monatliche Lebensstandard, den das Vermögen dauerhaft tragen soll
  •  Wie verändert sich dieser Bedarf über die nächsten zwanzig bis dreißig Jahre, etwa durch Inflation oder veränderte Lebensumstände
  • Welchen Sicherheitspuffer braucht es für Marktphasen, in denen die Vermögenswerte zeitweise deutlich weniger wert sind
  • Welche größeren, heute schon absehbaren Ausgaben stehen noch aus, etwa Immobilien, Pflege oder gesundheitliche Vorsorge

Erst wenn diese vier Fragen belastbar beantwortet sind, lässt sich der tatsächlich verfügbare Überschuss beziffern, also der Teil des Vermögens, der für die eigene Zukunft nicht gebraucht wird. Dieser Überschuss, nicht der steuerliche Freibetrag, sollte die Obergrenze für eine Übertragung bilden.

Wie sich der Überschuss tatsächlich ermitteln lässt

Diese vier Fragen aus dem Bauch heraus zu beantworten, führt selten zu einer belastbaren Zahl. Wer nach einem Unternehmensverkauf zum ersten Mal ohne laufenden Unternehmens-Cashflow kalkuliert, hat meist kein Gefühl mehr dafür, was das eigene Vermögen über Jahrzehnte tatsächlich trägt. Drei Schritte schaffen hier Klarheit:

Der erste Schritt ist eine vollständige Übersicht über das Vermögen in seiner heutigen Struktur, über alle Konten, Depots und Beteiligungen hinweg. Erst wenn das Gesamtbild an einer Stelle zusammenläuft, lässt sich sinnvoll weiterrechnen.

Der zweite Schritt ist eine Cashflow-Prognose über den gesamten weiteren Lebenshorizont: Welcher monatliche Betrag wird dauerhaft benötigt, und wie entwickelt sich dieser Bedarf unter realistischen Annahmen zu Inflation und Lebenshaltungskosten. Erst aus dieser Prognose folgt eine Aussage darüber, welcher Teil des Vermögens langfristig gebunden ist.

Der dritte Schritt ist eine Szenarienanalyse: Was passiert mit der eigenen Versorgung, wenn die Märkte in den ersten Jahren nach einer Übertragung deutlich einbrechen, wenn eine größere unvorhergesehene Ausgabe hinzukommt, oder wenn der eigene Lebensstandard sich anders entwickelt als angenommen. Erst wenn diese Szenarien durchgerechnet sind, zeigt sich, welcher Betrag tatsächlich frei ist, ohne die eigene Absicherung zu gefährden. Diese Rechnung ersetzt kein Gefühl durch ein anderes Gefühl, sondern durch eine nachvollziehbare Zahl.

Eine typische Situation

Ein Unternehmer Ende fünfzig, der sein Unternehmen kürzlich verkauft hatte, stand vor genau dieser Frage. Sein Steuerberater hatte ihm empfohlen, noch im laufenden Jahr einen größeren Betrag an seine beiden erwachsenen Kinder zu übertragen, um den aktuellen Freibetrag zu nutzen. Der Rat war fachlich richtig, bezog sich aber ausschließlich auf die steuerliche Seite.

Die eigene Finanzplanung zeigte ein anderes Bild: Der geplante Übertragungsbetrag hätte den Puffer, den der Unternehmer für einen möglichen deutlichen Markteinbruch in den ersten Jahren nach dem Verkauf vorgesehen hatte, spürbar verringert. Nicht, weil die Übertragung an sich falsch gewesen wäre, sondern weil die Höhe nicht aus der eigenen Situation abgeleitet war, sondern aus dem steuerlichen Zeitfenster.

Die Szenarienanalyse zeigte konkret: Bei einem Markteinbruch in den ersten drei Jahren nach der Übertragung wäre der verbleibende Puffer knapp geworden, ohne dass sich der eigene Lebensstandard noch hätte anpassen lassen. Auf dieser Grundlage wurde die Übertragung nicht verworfen, sondern in der Höhe angepasst und zeitlich gestreckt: ein Teil noch im laufenden Jahr, um den Freibetrag zu nutzen, der Rest planmäßig zehn Jahre später. Der Steuerberater blieb dabei durchgehend eingebunden, seine Empfehlung wurde nicht infrage gestellt, sondern um die eigene Zahlenbasis ergänzt. Am Ende stand eine Übertragung mit klarer Begründung, ohne das eigene Sicherheitsnetz zu schwächen.

Die richtige Reihenfolge

Steuerliche Gestaltung bleibt ein wichtiger Baustein der vorweggenommenen Erbfolge, sie sollte jedoch der zweite Schritt sein, nicht der erste. Zuerst steht die Frage, wie viel Vermögen die eigene Zukunft über Jahrzehnte trägt. Erst danach lässt sich sinnvoll klären, wie der verbleibende Überschuss steuerlich möglichst günstig übertragen wird. Diese Reihenfolge nimmt dem Steuerberater nichts von seiner Rolle, sie gibt seiner Empfehlung lediglich eine tragfähige Zahl als Grundlage.

Für Unternehmerfamilien in der Strukturierungsphase heißt das konkret: Bevor eine Übertragung geplant wird, lohnt sich der Blick auf die eigene Liquiditätsplanung über den gesamten weiteren Lebenshorizont. Diese Planung ist keine einmalige Übung, sondern die Grundlage, auf der jede spätere Entscheidung zu Struktur, Zeitpunkt und Höhe einer Übertragung aufbaut.

Häufige Fragen

Ist es falsch, sich am steuerlichen Freibetrag zu orientieren?
Nein. Der Freibetrag bleibt ein sinnvoller Baustein der Planung. Problematisch wird es erst, wenn er zum alleinigen Entscheidungskriterium für die Höhe der Übertragung wird, ohne dass die eigene Zukunft dagegengerechnet wurde.

Wie oft sollte die eigene Liquiditätsplanung aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich die Ausgangslage wesentlich ändert, etwa nach dem Verkaufsabschluss selbst, vor einer geplanten Übertragung, oder wenn sich der eigene Lebensstandard oder die Marktlage spürbar verschieben.

Ersetzt diese Planung das Gespräch mit dem Steuerberater?
Nein, sie ergänzt es. Die Liquiditätsplanung liefert die Zahl, mit der die steuerliche Gestaltung des Steuerberaters erst sinnvoll wird. Beide Perspektiven gehören zusammen, keine ersetzt die andere.

Wer diese Zahl noch nicht kennt, für den ist ein Erstgespräch der naheliegende nächste Schritt, in dem genau diese Grundlage gemeinsam erarbeitet wird, bevor über Freibeträge und Zeitpunkte gesprochen wird.

 

Maximilian Worm

Als Finanzberater bei der DAGG.INVEST GmbH führe ich meine Mandanten durch die komplexe Welt der Kapitalmärkte. Während meines Studiums wurde mir bewusst, dass viele uninformierte Anleger den Tücken der Märkte zum Opfer fallen. Mein Ziel ist es, sie mit Wissen und Planung in ihren finanziellen Zielen zu unterstützen.

Offenlegung: Alle Beiträge dienen der Werbung. Keiner der Inhalte dieses Internetauftritts stellt eine Anlageberatung, Finanzanalyse oder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf eines Vertrags oder Wertpapieres dar.

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