Risikohinweise

Mit der Anlage in Wertpapiere generell sowie speziell mit Investmentsvermögen verbundene Risiken

Unter Kursrisiko versteht man die möglichen Wertschwankungen einzelner Vermögensanlagen. Üblicherweise orientiert sich der Kurs z. B. einer Aktie an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie an den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Neben handfesten Faktoren bestimmen auch Meinungen und Gerüchte die Kursentwicklung an der Börse. Obwohl sich objektive Faktoren der Unternehmensentwicklung nicht verändert haben, können solche Stimmungslagen den Kurs eines Wertpapiers und somit den Ertrag der Vermögensanlage stark beeinflussen (Psychologisches Marktrisiko).

Das Maß für die Schwankungsbreite eines Wertpapierkurses innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird auch als Volatilität bezeichnet. Je höher die Volatilität ist, umso stärker schlägt der Kurs nach oben und unten aus und desto riskanter aber auch chancenreicher ist eine Investition in diese Kapitalanlage.

Wird eine Vermögensanlage in Fremdwährung gewählt, so hängt der Ertrag bzw. die Wertentwicklung dieser Anlage stark von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zum EURO ab. Die Änderung des Wechselkurses kann den Ertrag und den Wert des Investments daher vergrößern oder vermindern (Währungs- bzw. Wechselkursrisiko).

Bei Vermögensanlagen mit Auslandsbezug (z.B. ausländischer Schuldner) besteht – abhängig vom jeweiligen Land – das zusätzliche Risiko, dass durch politische oder devisenrechtliche Maßnahmen/Beschränkungen eine Realisierung des Investments verhindert oder erschwert wird (Transferrisiko). Bei Fremdwährungsgeschäften können derartige Maßnahmen auch dazu führen, dass die Fremdwährung nicht mehr frei konvertierbar ist. Kann ein ausländischer Emittent seine Verpflichtungen aufgrund von Beschränkungen seines Sitzlandes nicht erfüllen, spricht man vom Länderrisiko.

Die Möglichkeit, ein Wertpapier jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können, wird Handelbarkeit (=Liquidität) genannt. Ein liquider Markt zeichnet sich dadurch aus, dass ein Anleger seine Wertpapiere verkaufen kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Verkaufsauftrag (gemessen am marktüblichen Umsatzvolumen) zu spürbaren Kursschwankungen führt und nicht oder nur auf einem deutlich niedrigeren Kursniveau abgewickelt werden kann (Liquiditätsrisiko).

Unter Bonitätsrisiko versteht man das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Emittenten eines Wertpapiers, d.h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen, wie Dividendenzahlung, Zinszahlung, Tilgung etc. Es wird auch Schuldner- oder Emittentenrisiko genannt. Ein Hinweis zur Beurteilung der Bonität eines Schuldners kann das sogenannte Rating (=Bonitätsbeurteilung des Schuldners durch eine unabhängige Rating-Agentur) sein.

Das Zinsrisiko ergibt sich aus der Möglichkeit zukünftiger Veränderungen des Marktzinsniveaus.

Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit stellt ein erhöhtes Risiko dar, da der aufgenommene Kredit unabhängig vom Erfolg des Investments zurückgeführt werden muss und die Kreditkosten darüber hinaus den Ertrag schmälern.

Das Inflationsrisiko bezeichnet die Unsicherheit über die reale Höhe der zukünftigen Auszahlungen (Geldentwertung).

Ein Konjunkturrisiko entsteht dann, wenn die Konjunkturentwicklung bei der Anlageentscheidung unzureichend berücksichtigt wird. Sinkende Konjunkturaussichten können sich in den Wertpapierkursen niederschlagen.

Steuerliche Risiken können sowohl auf den Kapitalmärkten durch Änderungen des Steuerrechts der jeweiligen Länder als auch durch die steuerliche Situation beim Anleger entstehen (insbesondere Kapitalerträge und Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften).

Gelten die bisher aufgeführten Risiken nicht nur für Investmentvermögen, sondern in viel stärkerem Umfang auch für Einzelinvestments, sind abschließend noch einige typische Risiken für Investmentvermögen zu beachten, die den Wert Ihrer Vermögensanlage nachhaltig beeinträchtigen können:

Unübersichtlichkeit
Aufgrund der Vielzahl der hierzulande angebotenen Investmentvermögen gilt es für den Anleger, sich einen Überblick über die Produkte und Anlageschwerpunkte zu verschaffen und diejenigen Investmentvermögen auszuwählen, die seinen persönlichen Vorstellungen und Anlagezielen entsprechen.

Fondsmanagement
Das Management ist für den Anlageerfolg eines Investmentvermögens entscheidend. Qualität, fachliche Kompetenz und Kontinuität sind für den Erfolg eines Investmentvermögens, verglichen mit dem jeweiligen Markt bzw. gegenüber der Konkurrenz, ausschlaggebend. Wertentwicklung und Schwankung der Anteilswerte können auch bei Investmentvermögen mit gleichem Anlageschwerpunkt weit auseinander liegen. Fehlentscheidungen des Fondsmanagements wirken sich dementsprechend negativ auf die Wertentwicklung aus.

Fondsvolumen
Die Größe des Fondsvolumens kann die Wertentwicklung eines Investmentvermögens in starkem Maße beeinflussen. In kleinen bzw. engen Märkten kann der Einstieg mit großen Summen die Kurse verzerren, die schnelle Umschichtung bzw. der Ausstieg aus schwankungsstarken und engen Märkten kann bei einem hohen Fondsvolumen schwieriger sein.

Fondsschließung/Fondsfusion
Sollte der Geschäftsbetrieb eines Investmentvermögens z.B. bei volumen- schwachen Investmentvermögen nicht mehr wirtschaftlich sein, sieht das KAGB ausdrücklich die Möglichkeit der Fondsschließung oder Zusammenlegung mit anderen Investmentvermögen vor. In diesem Fall werden die Anteile entweder an die Anteilseigner ausgezahlt oder kostenfrei in ein anderes Investmentvermögen investiert.

Illiquidität
Die Handelbarkeit von Investmentanteilen kann beschränkt bzw. an bestimmte Kriterien gebunden sein. Das Liquiditätsrisiko besteht unter Umständen darin, dass eine Rückgabe von Anteilen zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Beschränkung der Handelbarkeit kann durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme (siehe hierzu „Aussetzung der Anteilsrücknahme“) gegeben sein, aber auch speziell durch die Art des Investmentvermögens wie z.B. bei Hedgefonds und Immobilienfonds (siehe hierzu „Spezielle Risiken bei Hedgefonds“ bzw. „Spezielle Risiken bei offenen Immobilienfonds“) bedingt sein.

Performancelisten
Listen, in denen Investmentvermögen nach der besten Wertentwicklung für einen oder mehrere Zeiträume geordnet werden, können von den Anlegern falsch interpretiert werden. Die Performanceangaben beziehen sich dabei immer auf die Vergangenheit und selbst bei einer sehr langfristig zurückreichenden Betrachtung kann aus diesen Angaben niemals auf eine künftige Wertentwicklung geschlossen werden.

Anlagerisiko
Die Risiken von Investmentvermögen sind einerseits von den Anlageschwerpunkten und andererseits von den Anlagezeiträumen abhängig. Kursänderungen der je nach Anlageschwerpunkt im Investmentvermögen enthaltenen Wertpapiere spiegeln sich in den Anteilspreisen wider. Chancen und Risiken hängen nicht zuletzt davon ab, wie weit das Anlagespektrum eines Investmentvermögens gefasst ist. Hierbei gilt: Je spezieller das Investmentvermögen, desto höher das Risiko.

Ein so genanntes „Klumpenrisiko“ entsteht dann, wenn der Anteilskäufer beim Erwerb mehrerer Investmentvermögen nicht darauf achtet, welche Anlageinstrumente in den einzelnen Investmentvermögen enthalten sind und es zu einer Risikoballung kommt. Die erhoffte Risikostreuung, die der Erwerb verschiedener Investmentvermögen mit sich bringen soll, ist in diesem Fall nicht mehr gegeben.

Ausgabekosten
Abschlussgebühren/Vertriebskosten, Ausgabeaufschläge und interne Kosten für die Verwaltung des Investmentvermögens ergeben möglicherweise Gesamtkosten, die sich insbesondere dann nachteilig im Vergleich zur Direktanlage auswirken, wenn die Investmentanteile nur kurze Zeit gehalten werden.

Aussetzung der Anteilsrücknahme
Die Rücknahme von Anteilsscheinen darf von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgesetzt und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilsinhaber erforderlich erscheinen lassen. Danach muss entschieden werden, ob der herkömmliche Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen wird oder ob es zu einer Abwicklung des Investmentvermögens kommt. Darüber hinaus kann auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Aussetzen der Rücknahme der Anteile anordnen, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Solange die Rücknahme ausgesetzt ist, dürfen keine Anteile ausgegeben werden.

Spezielle Risiken bei Hedgefonds
Hedgefonds unterliegen im Vergleich zu herkömmlichen Investmentvermögen geringeren Anforderungen an Publizität und Rechenschaftslegung. Das Fondsvermögen wird häufig nicht börsentäglich bewertet, deutsche Hedgefonds sind nur zu einer vierteljährlichen Anteilswertermittlung verpflichtet. Der Verwalter eines Hedgefonds kann in der Regel die gesamte Bandbreite an Finanzinstrumenten einsetzen. Er kann z.B. Optionen, Futures oder Swaps nutzen, Leerverkäufe von Wertpapieren tätigen oder Kredite zur Erzielung von Hebeleffekten aufnehmen. Je größer der eingesetzte Hebel, desto stärker die Wertschwankungen des investierten Kapitals. Entwickelt sich der Markt wider Erwarten entgegen der Anlagestrategie, entsteht ein erhöhtes Verlustrisiko, das bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann.

Spezielle Risiken bei offenen Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds sind den Preisschwankungen an Immobilienmärkten ausgesetzt, welche neben dem Risiko der Ertragseinbußen durch Leerstände der Objekte sowie dem Risiko gesunkener Mietpreise zu Wertverlusten der Anlage führen können.

a)             Ausgabe von Anteilen
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Ausgabe von Anteilen vorübergehend auszusetzen, wenn eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den gesetzlichen oder vertraglichen Liquiditätsvorschriften bzw. Anlagebedingungen droht.

b)             Rückgabe von Anteilen
Der Freibetrag zur Rückgabe von Anteilen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne Einhaltung von Mindesthalte- und Rückgabefristen je Anleger in Höhe von 30.000 EUR Gegenwert pro Kalenderhalbjahr kann nur für Investmentanteile in Anspruch genommen werden, die bis zum 31.12.2012 erworben wurden.

Darüber hinausgehende Anteilsrückgaben sind unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 12 Monaten unwiderruflich zu kündigen, wobei eine Mindesthaltefrist eingehalten werden muss. Für Investmentanteile, die zwischen dem 01.01.2013 und dem 21.07.2013 erworben wurden, gelten innerhalb des Freibetrags identische Rückgabebedingungen. Über den Freibetrag hinausgehende Anteilsrückgaben sind unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 12 Monaten unwiderruflich zu kündigen. Zusätzlich muss eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten eingehalten werden.

Bei Anteilen, die seit dem 22.07.2013 erworben werden, ist grundsätzlich eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten einzuhalten, ein Freibetrag ist nicht vorgesehen. Bei einer Anteilsrückgabe ist eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit einer Frist von 12 Monaten abzugeben – die Kündigung kann schon während der Mindesthaltefrist abgegeben werden.

Investmentanteile können -sofern die o.g. gesetzlichen Fristen beachtet werden- börsentäglich zurückgegeben werden. In den Anlagebedingungen können die Kapitalverwaltungsgesellschaften jedoch vereinbaren, Investmentanteile nur zu bestimmten Rücknahmeterminen, mindestens aber einmal jährlich, zurückzunehmen.

c)             Aussetzung der Anteilsrücknahme
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile verweigern und aussetzen, wenn die liquiden Mittel zur Zahlung des Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen. 36 Monate nach der Aussetzung der Rücknahme kann jeder Anleger die Auszahlung seines Anteils am Sondervermögen gegen Rückgabe der Investmentanteile verlangen. Ist dies auch dann nicht möglich, so erlischt das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verwaltung des Sondervermögens. Dies gilt auch, wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft zum dritten Mal binnen fünf Jahren die Rücknahme von Anteilen aussetzt.

Spezielle Risiken bei Exchange Traded Funds (ETF)
Die Risiken der Geldanlage in ETF sind weitestgehend abhängig von der gewählten Replikationsmethode des ETF (siehe auch „Anlageschwerpunk- te offener Publikumsfonds“ – „Exchange Traded Funds (ETF)“. Bei ETF mit physischer Replikation können z.B. regelmäßige Neugewichtungen aufgrund der Änderung der Zusammensetzung der zugrundeliegenden Zielindizes erforderlich sein. Die damit verbundenen Transaktionskosten können die Wertentwicklung negativ beeinflussen.

Bei der synthetischen Replikation besteht das Risiko, dass der Swap-Kontrahent (das Kreditinstitut) seinen aus dem Tauschgeschäft bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei einer Insolvenz nicht mehr nachkommen kann (Kontrahentenrisiko). Dieses Risiko ist jedoch gesetzlich begrenzt, da der Wert des Tauschgeschäftes jedes Kontrahenten maximal 10% des Nettoinventarwerts des ETF betragen darf.

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