Steuern sparen mit der vermögensverwaltenden GmbH: Sinnvoll oder leeres Versprechen?
Die wichtigsten Erkenntnisse des Blogbeitrags in Kürze
- Die effektive Besteuerung beträgt mehr als 1,5 %. Bei vermögensverwaltenden GmbHs (VV-GmbHs) oder Holding-Strukturen werden weitere Steuern fällig. Auch die Auszahlung ins Privatvermögen löst Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag aus.
- Ob man mit einer vermögensverwaltenden GmbH Steuern spart, hängt von vielen Parametern wie Sitz der Gesellschaft, Anlagestrategie, Höhe der laufenden Kosten für die GmbH ab.
- Ab einem mittleren 6-stelligen Vermögen kann man aus Steuersparaspekten über die Gründung einer VV-GmbH nachdenken.
- Die Steuerersparnis ist umso höher, je länger das Investment in der GmbH verbleibt und je später das Kapital ins Privatvermögen ausgezahlt und verkonsumiert wird.
Wie funktioniert das Steuern sparen mithilfe einer GmbH?
Viele Gesellschafter einer GmbH, stellen sich die Frage, was mit den erwirtschafteten Gewinnen passieren soll, die nicht in die Geschäftstätigkeit investiert oder als Rücklagen benötigt werden. Oder wie soll man bei einem Verkauf der GmbH vorgehen, v.a. dann, wenn man einen satten Veräußerungsgewinn erwartet? Natürlich könnte man es sich davon einfach gut gehen lassen. Schließlich hat man als Unternehmer überdurchschnittlich viel Zeit, Aufwand und Nerven in die eigene Existenz investiert. Jedoch wäre das eine Ausschüttung ins Privatvermögen, welche dann direkt besteuert wird. Benötigt man das Geld nicht sofort und möchte es für den Ruhestand investieren, könnte man überlegen, eine Holding (also eine Muttergesellschaft als Gesellschafterin der GmbH) zu gründen, die Gewinne zu überführen und in ein Depot im Mantel der Holding zu investieren. Inwieweit dies einen Steuervorteil bringt, sehen wir uns im Folgenden an. Wir gehen in diesem Blogartikel davon aus, dass das Vermögen am Ende immer ins Privatvermögen ausgezahlt und zum Leben genutzt wird. Wenn dieses langfristig in Holding bleiben soll, ergibt sich eine andere Fragestellung und Besteuerung. Was gilt für Investoren, die nicht unternehmerisch tätig sind? Lohnt es sich dann eine reine VV-GmbH gründen und innerhalb dieser, anstatt im Privatvermögen zu investieren? In diesem Szenario, innerhalb einer VV-GmbH, fällt zusätzlich Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Verkauft man beispielsweise Fondsanteile, werden diese mit Steuern belastet. Das versteuerte Kapital liegt dann in der VV-GmbH und würde bei der Auszahlung ins Privatvermögen erneut besteuert werden. Es entsteht eine Doppelbesteuerung, die man im Privatvermögen vermeidet. In diesem Fall führt die VV-GmbH fast immer zu einer höheren Steuerlast. Zudem kosten die Gründung und der Unterhalt einer GmbH zusätzlich Geld, wodurch das Investment in der GmbH weniger lukrativ wird.
Im weiteren Verlauf des Blogartikels verwenden wir folgende Begriffe und deren Bedeutungen:
· Operative GmbH: Gesellschaft mit dem Zweck einer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen und Gewinne zu erzielen
· Holding: Muttergesellschaft und Gesellschafterin der operativen GmbH
· Vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH): alleinstehende GmbH, die nur mit dem Zweck gegründet wird, zu investieren, ohne Anteile an einer operativen GmbH zu halten und ohne eigene unternehmerische Tätigkeit
Häufig hört man, dass, wenn man innerhalb einer vermögensverwaltenden GmbH investiert, Erträge nur mit 1,5% besteuert werden. Doch das ist nur ein Teil der Geschichte. Gründet man eine Holding und überführt Gewinne aus der operativen in die Holding, dann werden nur 1,5 % Steuern fällig. Dieser Steuervorteil wurde vom Gesetzgeber, eingebaut, damit Kapital innerhalb von Firmenstrukturen frei bewegt und reinvestiert werden kann. Gewinne wurden bereits zuvor in der operativen GmbH schon mit rund 30 % besteuert. Würden diese beim Übertrag des Kapitals von der operativen GmbH in die Holding erneut anfallen, wäre dies eine hohe Doppelbesteuerung, die die Investitionstätigkeit hemmen und Abwanderung von Holding-Firmen ins Ausland zur Folge hätte.
Bei einer Überführung von Kapital von der operativen GmbH in eine Holding, fallen 1,5 % Steuern an. Das ist der Steuervorteil, der häufig in klassischen und sozialen Medien kommuniziert wird. Zahlt man sich das Geld aus, muss man, wie üblich bei einer Ausschüttung aus einer GmbH, Abgeltungssteuer zahlen. Lässt man das Geld in der Holding liegen, fällt diese Steuer zunächst nicht an. Investiert man mithilfe eines Depots in der Holding kommen Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer auf einen zu. Ob sich eine Steuerersparnis ergibt, die zu einem höheren Vermögen führt, nachdem man dieses ins Privatvermögen auszahlt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab.
Welche Steuern fallen an?
Wie Gewinne aus einem Depot-Investment in einer Holding besteuert werden, hängt auch vom Investment ab. Wir betrachten nur die Investition in Fonds im Mantel einer Holding vs. im Privatvermögen. Gewinne aus Einzelaktien innerhalb einer Holding werden noch einmal anders besteuert. Diese lassen wir bei der Betrachtung jedoch aus, da bei Einzelaktien Totalverlustrisiken bestehen und es an Diversifizierung mangelt. Diese Art von Investments ist aus unserer Sicht eher nicht zum langfristigen Vermögensaufbau und zur Ruhestandsvorsorge geeignet.
Wir fokussieren uns im Folgenden auf die Situation eines Unternehmers, der bereits eine operative GmbH besitzt und sich nun die Frage stellt, ob die Gründung einer Holding und eine Geldanlage in dieser Holding ausreichend Steuervorteile bringt, anstatt das Vermögen privat auszuschütten und dort zu investieren.
Für unsere Untersuchung nehmen wir an, dass sich ein gewisser Betrag an Cash in einer operativen GmbH befindet und:
- In eine Holding überführt, in der Holding in ein Depot investiert, nach 20 Jahren aufgelöst und ins Privatvermögen ausgezahlt wird.
- In eine Holding überführt, direkt ins Privatvermögen ausgezahlt, dann in ein Depot investiert wird. Dieses wird nach 20 Jahren aufgelöst.
Abbildung 1: Depotinvestments in der Holding
Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 2: Direkte Auszahlung aus der Holding und Investition im Privatvermögen
Quelle: eigene Darstellung
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, wie und in welcher Reihenfolge die Investments in den beiden Szenarien besteuert werden. Die erste Steuerstufe ist bei beiden Szenarien gleich. Gründet man eine Holding, der die operative GmbH zu über 25 % gehört, wird das Vermögen zunächst in die Holding überführt, bevor es ins Privatvermögen ausgezahlt werden kann. Bei der zweiten Steuerstufe hängt es beim Investment in der Holding von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer ab. Hier gelten, je nach Art des Investments, hohe Teilfreistellungen. Zudem unterscheidet sich die Gewerbesteuer je nach Sitz der Holding. Manche Städte und Gemeinden veranschlagen weniger Gewerbesteuer als andere. Verkauft man am Ende der Investmentperiode sein Depot, wird der Ertrag also mit Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, abzgl. der Teilfreistellungen, belegt. Der Nettobetrag verbleibt in der Holding. Schüttet man diesen nun ins Privatvermögen aus, wird grundsätzlich die gesamte Ausschüttung auf privater Ebene des Gesellschafters steuerlich relevant, nicht nur die Gewinne.
Im zweiten Szenario überführt man sein Vermögen aus der operativen GmbH in die Holding und wird ebenfalls mit 1,5 % besteuert. Danach schüttet man direkt aus der Holding ins Privatvermögen aus und zahlt Abgeltungssteuer und Soli. Beim Investieren im Privatvermögen wird ebenfalls Abgeltungssteuer + Soli, abzgl. Teilfreistellung (z. B. 30 % bei Aktienfonds), auf Vorabpauschalen auf realisierte Gewinne fällig. Außerdem profitiert man im Privatvermögen von einem jährlichen Steuerfreibetrag.
Abbildung 3: Steuerebenen von Depotinvestitionen in der Holding vs. Privatvermögen
Quelle: eigene Darstellung
In welchem Szenario ergibt sich nun ein höheres Endvermögen?
Wie so häufig lautet die Antwort: Es kommt darauf an.
Ob ein Steuervorteil in der Holding vorhanden ist und wie groß dieser ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
· Laufende Kosten der Holding für Jahresabschlüsse
· Sitz der Holding und Gewerbesteuer der Gemeinde/Stadt
· Aktienquote des Investments
· Wie häufig Umschichtungen stattfinden
· Anlagehorizont
· Freibeträge und private Steuerlast
Unsere Berechnungen haben ergeben, dass erst ab einem mittleren 6-stelligen Vermögen die Gründung einer Holding aus Investmentperspektive sinnvoll ist.
Natürlich verändert sich das benötigte Vermögen, sobald sich diese Parameter verschieben. Wählt man bei der Portfolioaufteilung eine zu niedrige Aktienquote, entfällt der Steuervorteil komplett. Hintergrund ist, dass Aktienfonds beim Investment in der Holding mit einer hohen Teilfreistellung belohnt werden. Dies ist ein zentraler Treiber für den Steuervorteil im Depot der Holding. Investiert man ausschließlich in Rentenfonds, verschwindet der Steuervorteil der Holding. Für Unternehmer, die einen Verkauf planen, muss die Sinnhaftigkeit der Investition in der Holding individuell bewertet werden, da womöglich eine hohe Aktienquote nicht zur persönlichen Planung passt (z. B., weil der Erlös aus dem Verkauf die letzte große Einnahme des Lebens ist, die man nicht den kompletten Schwankungen des Aktienmarktes aussetzen will). Diese ist jedoch nötig, um einen Steuervorteil zu erzielen. Ob das Investieren in einer Holding lohnend ist, hängt auch von der persönlichen Planung ab. Benötige ich die Ausschüttungen aus der Holding bald zum Leben oder habe ich für längere Zeit genügend Einkünfte, sodass das Kapital in der Holding verbleiben und durch die niedrigere Besteuerung wachsen kann. Da der Steuerspareffekt steigt, je höher die Aktienquote des Depots ist, sollte man mehrere Jahre Zeit mitbringen, bis die Auszahlung ins Privatvermögen stattfindet.
Zudem wissen wir nun, dass zumindest ein mittleres 6-stelliges Vermögen nötig ist, damit sich die Investition in der Holding im Vergleich zur direkten Auszahlung und Investition im Privatvermögen lohnt. Natürlich hängt der Vorteil von verschiedenen Parametern ab und die Sinnhaftigkeit muss individuell bewertet werden.
Eine reine vermögensverwaltende GmbH zu gründen, ohne dass man bereits eine operative GmbH besitzt, ist aus unserer Sicht für Fondsinvestments im Vergleich zum Privatvermögen häufig nicht sinnvoll. Oftmals werden die Zusammenhänge in den sozialen Medien verkürzt dargestellt und es wird sich nur auf die 1,5 % Steuerlast fokussiert sowie die Information weggelassen, dass bei Ausschüttung aus der Holding ins Privatvermögen angespartes Kapital noch einmal besteuert wird.
Steht bei Ihnen in den nächsten Jahren ein Unternehmensverkauf an oder haben Sie Kapital in der GmbH angesammelt, mit dem Sie für den Ruhestand vorsorgen möchten? Wenn Sie möchten, lassen Sie uns gern in den Austausch kommen.
Jannick Seidel
Unabhängigkeit, Transparenz und eine fundierte Auseinandersetzung mit den Kapitalmärkten – diese Werte prägen mein berufliches Handeln. Ich bin Junior Wealth Manager aus Überzeugung, weil ich Menschen für den Kapitalmarkt begeistern, Chancen verständlich machen und Vorurteilen begegnen möchte. Mein Ziel ist es, finanzielle Zusammenhänge greifbar zu machen und durch ehrliche Beratung langfristige Sicherheit zu schaffen.
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