Das Altersvorsorgedepot: Ein neuer Weg der privaten Altersvorsorge
Funktionsweise des Altersvorsorgedepots
Das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Anders als bei bisherigen Riester-Verträgen investiert man die eingezahlten Beiträge samt Zulagen direkt in ein Depot mit Wertpapieren. Berechtigt sind grundsätzlich dieselben Personengruppen wie bisher bei Riester: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte sowie Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks. Neu ist, dass künftig auch Selbstständige und Gewerbetreibende förderfähig sein sollen – eine deutliche Erweiterung des Empfängerkreises.
Bestehende Riester-Verträge lassen sich in das neue Produkt übertragen. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann diesen entweder zu neuen Konditionen weiterführen oder das angesparte Kapital in ein AV-Depot überführen. Darüber hinaus sollen die Beitragsgarantien entfallen, die bei der Riester-Rente noch galten. Diese beinhalten, dass Vorsorgende am Ende der Sparphase mindestens die eingezahlten Beiträge als Rentenzahlung zurückerhalten müssen. Was zunächst vorteilhaft klingt, ist eher nicht im Sinne des Sparers. Beitragsgarantien führten dazu, dass Versicherer die Beiträge zu einem Großteil nicht in renditestarke Anlageklassen investieren durften. Am Ende der Ansparphase erzielten Riesterverträge selten eine nennenswerte Rendite – vor allem nicht nach Abzug von Kosten. Beim neuen AV-Depot soll man solche Garantien nicht mehr in Anspruch nehmen müssen. Damit erhöht sich grundsätzlich die Chance auf eine nennenswerte Rendite und somit auch auf eine höhere private Altersvorsorge.
Ansparphase
Für das AV-Depot wurde das Förderregime im Vergleich zur vorherigen Riester-Förderung leicht angepasst. Gleichgeblieben ist, dass die Förderung über Zulagen und Steuerabzug geschieht. Von folgenden Zulagen kann man als Vorsorgender profitieren:
- Max. 540 Euro Grundzulage, bei 1.800 Euro Einzahlungen pro Jahr
- Max. 300 Euro Kinderzulage pro Kind, bei 300 Euro Einzahlungen pro Kind und Jahr
- Max. 200 Euro Einmalzulage bei Abschluss eines AV-Depots vor dem 25. Lebensjahr
Die Zulagen werden je eingezahltem Euro berechnet. Zahlt man weniger als den maximal förderfähigen Betrag ein, erhält man die Zulagen anteilig. 120 Euro im Jahr müssen mindestens eingezahlt werden, um überhaupt einen Zuschuss zu erhalten.
Zusätzlich zu den Zulagen können die Beiträge bis 1.800 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulage, wird die Differenz über die Steuererklärung erstattet (Günstigerprüfung). Je höher der eigene Steuersatz ist, desto höher ist die Steuerersparnis, die man zusätzlich zu den Zulagen erhält.
Bei einer Familie mit 2 Kindern, die die maximal förderfähigen Einzahlungen tätigt, würde die Steuerersparnis die Summe der Zulagen ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 58.000 Euro pro Ehepartner übersteigen. Ab diesem Einkommen erhält der Vorsorgende eine Steuererstattung zusätzlich zu den Zulagen.
Eingezahlt werden kann bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro im Jahr; für Beiträge oberhalb von 1.800 Euro gibt es zwar keine Zulage und keinen Steuerabzug mehr, dafür bleibt jedoch der Vorteil der Kapitalertragssteuerfreiheit bestehen. Es fällt also keine Steuer auf die Vorabpauschale an und Umschichtungen (z. B. durch Rebalancing) werden ebenfalls nicht steuerlich veranlagt. Maximal zwei Altersvorsorgedepots können pro Person bespart werden. Insgesamt dürfen in diese 13.680 Euro eingezahlt werden. Förderfähig sind jedoch nur maximal 1.800 € pro Jahr – unabhängig davon, ob man diese auf ein oder zwei Depots aufteilt.
Welche Investments dürfen im Altersvorsorgedepot bespart werden?
Als Investments kommen laut aktuellem Gesetzestext Fonds bis zu einer gewissen Risikoklasse in Frage. Darunter fallen sowohl weltweit diversifizierte Aktienfonds als auch Anleihefonds, deren Anleihen eine gewisse Mindestbonität nicht unterschreiten. Ebenfalls sind Mischfonds zugelassen, die beide Anlageklassen vereinen. Ausgeschlossen sind spekulative Investments wie Kryptowährungen, Zertifikate oder auch Einzelaktien.
Nach jetzigem Stand wird ein Standarddepot angeboten, in das man investiert, sofern man keine abweichende Investmentauswahl trifft. Dieses Investment wird von staatlicher Seite definiert und soll besonders einfach und transparent umgesetzt werden. Für dieses Produkt gilt eine Kostenobergrenze von 1 % p. a.
Daneben können Anbieter eigene AV-Depots mit eigener Wertpapierauswahl und Kostenstruktur zur Verfügung stellen, solange die Wertpapiere den o. g. Auswahlkriterien entsprechen.
Auszahlphase
Für die Auszahlung steht ein Auszahlplan oder eine lebenslange Rente zur Verfügung. Der Beginn der Auszahlphase ist flexibel zwischen 65 und 70 Jahren wählbar. Zu Rentenbeginn kann einmalig bis zu 30 Prozent des Depotwerts entnommen werden. Das restliche Kapital wird entweder mithilfe eines Auszahlplans bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt oder in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Steuerlich gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase bleiben Kursgewinne, Zinsen und Dividenden vollständig steuerfrei – es fällt weder Abgeltungsteuer noch die sonst übliche Vorabpauschale an. Das begünstigt den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte deutlich. Erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird der geförderte Teil als sonstige Einkünfte mit dem dann persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dieser im Ruhestand meist niedriger liegt als während des Erwerbslebens, ergibt sich für die meisten Sparerinnen und Sparer ein Nettovorteil. Für nicht geförderte Beiträge oberhalb von 1.800 Euro gelten gesonderte Regeln: Hier wird bei Auszahlung nur der Ertragsanteil, also der Gewinn, besteuert. Für die Kapitalauszahlung (max. 30 %) zu Beginn der Rentenphase gilt entweder das Halbeinkünfteverfahren oder die gewöhnliche Besteuerung mit Kapitalertragssteuer.
Nachteile
Das neue Gesetz zur privaten Altersvorsorge liest sich wie eine echte Weiterentwicklung im Vergleich zur bisher geltenden Riesterrente. Aber auch hier hat die Medaille zwei Seiten.
1. Flexibilität
Wie bei der Riester-Rente wurde das Depot allein für die private Altersvorsorge entworfen. Es sollte also nur Kapital investiert werden, das allein für die Absicherung im Ruhestand, also als eine Art Zusatzrente, gedacht ist. Entnahmen aus dem Depot bzw. eine vollständige Auflösung vor dem 65. Lebensjahr sind förderschädlich. D.h. es müssen zuvor erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Beim AV-Depot geht also die Flexibilität, die wir sonst von Depots gewohnt sind, ein Stück weit verloren.
2. Vererbung
Weiterhin sind bei der Vererbung des AV-Depots einige Fallstricke zu beachten. Bei einem herkömmlichen Depot fällt das Vermögen in die Erbmasse und wird an die Hinterbliebenen übertragen. Beim AV-Depot kommt es darauf an. In der Ansparphase wird das Vermögen ebenfalls übertragen. Das vollständige Kapital bleibt jedoch nur erhalten, wenn es in ein AV-Depot des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin übertragen wird. Besteht keine eheliche Gemeinschaft oder wird es an andere Erben übertragen, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
In der Auszahlphase hängt es von der Art der Auszahlung ab. Bei einem Auszahlplan wird das Kapital an die Erben übertragen. Zulagen und Steuervorteile bleiben nur erhalten, sofern die Erben das Kapital ebenfalls in ein eigenes AV-Depot einzahlen. Bei einer lebenslangen Rente endet die Rentenzahlung mit dem Tod. Es besteht die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit (häufig 10 oder 20 Jahre) zu vereinbaren. In diesem Zeitraum wird die Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass auf diese Garantie zusätzliche Gebühren anfallen, die das Depotvermögen und die spätere Rente verringern.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot bringt frischen Wind in die private Altersvorsorge: mehr Renditechancen durch echte Kapitalmarktanlage, eine großzügigere Förderung, Steuervorteile sowie einen erweiterten Kreis an Förderberechtigten.
Besonders attraktiv kann das geförderte Depot für Familien mit Kindern und als zusätzliche Absicherung für Selbständige sein: Die Eigenbeiträge werden dank der hohen Zulagen stark gehebelt, und die Kinderzulage verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Auch junge Berufseinsteiger profitieren – durch den langen Anlagehorizont, den Starter-Bonus und den steuerfreien Zinseszinseffekt über Jahrzehnte. Selbstständige, die bislang von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren, erhalten mit dem AV-Depot erstmals Zugang zu einer staatlich geförderten, kapitalmarktbasierten Altersvorsorge.
Weniger sinnvoll kann das Produkt für Personen sein, die im Ruhestand voraussichtlich einen ähnlich hohen Steuersatz haben werden – etwa bei hohen Pensionen oder zusätzlichen Mieteinnahmen im Alter, da dann der Steuerstundungseffekt geringer ausfällt. Wichtig ist zudem: Eine vorzeitige Entnahme vor Rentenbeginn ist grundsätzlich förderschädlich. Das gebundene Kapital sollte also nur mit einem langfristigen Anlagehorizont für die Ruhestandsvorsorge eingeplant werden.
Wer langfristig spart und im Alter voraussichtlich einen niedrigeren Steuersatz hat, könnte von Zulagen, Steuerstundung und Zinseszinseffekt deutlich profitieren. Das Produkt soll zum 1. Januar 2027 an den Markt kommen. Aktuell sind noch einige Details unklar und bis zur finalen Verabschiedung des Gesetzes sind Änderungen möglich. Die Sinnhaftigkeit sollte individuell bewertet werden. Nachdem die letzten Details geklärt sind, beraten wir Sie bei Bedarf gern individuell und unabhängig zum Themenkomplex des Altersvorsorgedepots.
Jannick Seidel
Unabhängigkeit, Transparenz und eine fundierte Auseinandersetzung mit den Kapitalmärkten – diese Werte prägen mein berufliches Handeln. Ich bin Junior Wealth Manager aus Überzeugung, weil ich Menschen für den Kapitalmarkt begeistern, Chancen verständlich machen und Vorurteilen begegnen möchte. Mein Ziel ist es, finanzielle Zusammenhänge greifbar zu machen und durch ehrliche Beratung langfristige Sicherheit zu schaffen.
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