Rechtliche Hinweise

Vor jeder Anlageentscheidung sollte ein persönliches Gespräch mit uns erfolgen. Auch eine Internetseite, die sehr viel Wissen bereitstellt, kann und soll das persönliche Gespräch nicht ersetzen. Wir bitten Sie deshalb, Kontakt mit uns aufzunehmen. Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie alle rechtlichen Hinweise dieser Rubrik vollständig lesen und mit uns persönlich besprechen. Alle vorliegenden Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sowie für Übermittlungsfehler keine Haftung oder Garantie übernehmen.

Kein Angebot

Der Inhalt dieser Internetseite ist nicht als Angebot zum Abschluss eines Anlageberatungsvertrags oder als Anlagevermittlung über den Kauf oder Verkauf von Fonds zu verstehen. Folglich stellen die Informationen auf dieser Internetseite kein Angebot zum Abschluß eines Vertrages über Anlageberatung oder als Anlagevermittlung über den Kauf oder Verkauf von Fonds für irgendeine Person in irgendeiner Rechtsform dar und dürfen nicht zu derartigen Zwecken verwendet werden. Die auf dieser Internetseite angezeigten Kurse und Bewertungen sind indikativ und dienen ebenso wie andere auf der Internetseite veröffentlichte Informationen lediglich Informationszwecken.

Keine Anlageberatung

Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und Darstellungen stellen keine Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG dar, da keine persönliche Empfehlung an Kunden oder deren Vertreter über Geschäfte in Finanzinstrumenten abgegeben wird, die auf einer Prüfung persönlicher Umstände gestützt ist oder als persönlich geeignet dargestellt wird. Die Verbreitung findet ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit statt. Somit treten nicht die Wohlverhaltenspflichten gem. §§ 31 ff. WpHG ein: Insbesondere sind wir deshalb nicht verpflichtet, Ihnen unsere Kundeninformationen, wie Basisinformation über die Vermögensanlage in Wertpapieren und Informationsblätter über die genannten Fonds (wesentliche Anlegerinformationen) zur Verfügung zu stellen. Ebenso verlangt eine Anlageberatung eine Geeignetheitsprüfung der Ihnen vorgeschlagenen Finanzinstrumente und eine Dokumentation der Anlageberatung durch Beratungsprotokoll.

Eine Anlageentscheidung über die erwähnten Investmentfonds sollte in jedem Fall auf Basis der rechtlich vorgeschriebenen wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) und der Verkaufsprospekte getroffen werden. Diese erhalten auch ausführliche Risikohinweise und sind allein verbindliche Grundlage des Kaufes.

Keine Rechts- und Steuerberatung

Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und Darstellungen sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Unsere rechtlichen und steuerlichen Hinweise sind unbedingt mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater abzustimmen. Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind (§2 Satz 1 StBerG). Dies sind unter anderen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Gem. §4 Ziffer 4. StBerG sind wir als Anlageberater fremden Vermögens zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, soweit die Hilfeleistung hinsichtlich des beratenen fremden Vermögens stattfindet. Als Anlageberater sind wir die Spezialisten für die Vermögensplanung unserer Mandanten. Um eine besonders hohe ganzheitlich umfassende Beratungsqualität für unsere Kunden zu erzielen, wollen wir mit den rechtlichen und steuerlichen Beratern unserer Kunden zusammenarbeiten. Gerne empfehlen wir auch ausgewählte Berater aus unserem Netzwerk. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass die rechtliche und steuerliche Behandlung von Sachverhalten von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Nachhaltigkeitsfaktoren

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Bei den uns anvertrauten Vermögensverwaltungsmandaten wollen wir neben Rendite, Liquidität und Sicherheit, wenn der Kunde dies wünscht, auch ökologische Kriterien, soziale Kriterien und Kriterien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in den Unternehmen, in die wir investieren, berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich für jede mit dem Kunden vereinbarte Anlagestrategie, für die der zusätzliche Fokus auf Nachhaltigkeit vereinbart ist.

Infolgedessen ist die Auswahl der Finanzinstrumente im Rahmen der Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie mit Nachhaltigkeitsfokus in erster Linie darauf ausgerichtet, negative Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange zu vermeiden bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten (sog. Nachhaltigkeitsfaktoren), d.h. unsere Anlagestrategien mit Nachhaltigkeitsfokus entsprechen der Basiskategorie der Nachhaltigkeitswirkung.

1. Auswahl der Investmentfonds in der Vermögensverwaltung bei zusätzlichem Fokus auf Nachhaltigkeit

Bei der Umsetzung von Anlagestrategien mit Nachhaltigkeitsfokus schränken wir das zur Verfügung stehende Anlageuniversum auf Investmentfonds ein, die den Anforderungen nach Artikel 8 oder Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung entsprechen (Verordnung (EU) 2019/2088). Artikel 8 heißt, der Investmentfonds minimiert durch Negativselektion die nachteiligen Auswirkungen des Investments auf ökologische und soziale Aspekte. Investments in die Umsetzung positiver Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsziele (Impact Investing) sind optional. Artikel 9 heißt, der Investmentfonds darf ausschließlich die Umsetzung positiver Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsziele (Impact Investing) verfolgen.

2. Methodik der Fondsauswahl

Für die Umsetzung der Anlagestrategien mit Nachhaltigkeitsfokus haben wir zwei Basiskriterien, die zwingend erfüllt sein müssen und drei Qualitätskriterien, die Fondsauswahl bestimmen, wenn die Basiskriterien erfüllt sind.

Die Basiskriterien sind:
A) Der Fonds muss streng prognosefrei agieren.
B) Der Fonds muss die gewünschten Anlageklassen ausreichend abdecken, so dass das Diversifikationsziel der vollständigen Abbildung der jeweiligen Anlageklassen sichergestellt ist.

Die Qualitätskriterien sind:
A) Produktqualität: Wie ist Nachhaltigkeit im Investmentprozess verankert? Welche messbaren Ziele werden erreicht?
B) Engagementqualität: Wirkt der Fonds (mit anderen Aktionären) systematisch auf Veränderungen in den Unternehmen hin. Welche Prozesse hat der Fondsanbieter dafür? Wie nachvollziehbar ist seine Arbeit?
C) Anbieterqualität: Wie glaubhaft ist das Anliegen, nachhaltig zu investieren, in der der Fondsgesellschaft verankert? Welche Anforderungen an Nachhaltigkeit stellt sie an sich selbst?

3. Keine gezielte Ausrichtung auf messbare einfache oder wesentliche positive Beiträge zur Förderung von Umwelt- und Sozialen Zielen

Auch bei der Umsetzung von Anlagestrategien mit Nachhaltigkeitsfokus ist die Anlagestrategie nicht darauf ausgerichtet, gezielt in Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die messbar einfache oder wesentliche positive Beiträge zur Förderung von Umweltzielen und sozialen Zielen leisten. Soweit im Rahmen der Umsetzung der Anlagestrategie gleichwohl in Finanzinstrumente investiert wird, mit denen ein einfacher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales oder gute Unternehmensführung oder mit der sogar ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele geleistet wird, erfolgt dies mit der Absicht, die Nachhaltigkeitsbilanz der Anlagestrategie auf der Basis des ESG-Risiko-Scores zu verbessern.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 VO (EU) 2020/852, sog. TaxonomieVO) sind wir verpflichtet, folgenden Hinweis zur Anlagestrategie als „Finanzprodukt“ zu erteilen:

Für Kunden, die eine Anlage in einer unserer Strategien mit Nachhaltigkeitsfokus wählen gilt: Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Für Kunden, die eine Anlage in einer unserer konventionellen Strategien ohne Nachhaltigkeitsfokus wählen gilt: Die ihrem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 werden derzeit in der Anlageberatung nicht berücksichtigt. DAGG INVEST behält sich vor, diese Vorgaben zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen, wenn die dafür erforderliche Datenlage dies zulässt.

Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Finanzdienstleistungsinstitute sind gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (Gesetz über den Wertpapierhandel) verpflichtet anzugeben, ob die Honorar-Anlageberatung in der Hauptniederlassung und in welchen Zweigniederlassungen angeboten wird.

Das Institut bietet die Honorar-Anlageberatung in folgenden Niederlassungen an: Hauptniederlassung, Grafenberger Allee 337B, 40235 Düsseldorf, sowie in sämtlichen Zweigstellen.

Handelsplätze

Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 DVO 2017/565 (EU) für das Geschäftsjahr 2021 (Stand 31.12.2021):

Wir sind gem. § 82 Abs. 9, 13 Nr. 4 WpHG i.V.m. Art. 65 Abs. 6 Satz 3 DVO 2017/565 (EU) verpflichtet, einmal jährlich zusammengefasst für jede Art von Finanzinstrumenten die fünf wichtigsten Wertpapierfirmen, an die im vergangenen Jahr Orders weitergeleitet wurden, zu veröffentlichen. Daneben muss über deren Ausführungsqualität berichtet werden. Im Rahmen der Vermögensverwaltung wurden im Jahr 2021 die DAB BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Landsberger Str. 300, 80687 München, die FIL Fondsbank GmbH (FFB), Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg und die St.Galler Kantonalbank AG, St. Leonhardstrasse 25, 9001 St. Gallen ausgewählt. Die Ausführungsqualität kann bei allen Partnern als gut bezeichnet werden. Im Rahmen der Orderkontrolle wurden die an die Bank weitergeleiteten Orders insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, zutreffende Erfassung und korrekte Abrechnung und Verbuchung hin überprüft. Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausgewählten Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüfen wir die Ausführungsgrundsätze der ausgewählten Einrichtungen und würden bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen. Unsere Überprüfung hat keine Beanstandungen ergeben.

Auf Wunsch erteilen wir Ihnen gerne weitere Auskünfte, insbesondere auch zur Beurteilung der Ausführungsqualität. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Auswahlgrundsätze.

Kategorie des Finanzinstruments: Finanzprodukte  
Angabe, ob im Vorjahr im Durchschnitt > 1 Handelsgeschäft pro Geschäftstag ausgeführt wurde: Ja  
Angabe der Wertpapierfirmen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind: Anteil des Handelsvolumens als Prozentsatz des gesamten Volumens in dieser Kategorie: Anteil der ausgeführten Aufträge als Prozentsatz aller Aufträge in dieser Kategorie:
  • DAB BNP Paribas S.A., München:
ca. 85 % >98 %
  • FFB FIL Fondsbank GmbH, Frankfurt a. M.:
ca. 10 % < 1%
  • V-Bank, München:
< 3 % < 1%
  • VP Bank, Vaduz:
< 2 % < 1 %
  • St.Galler Kantonalbank, St. Gallen:
< 1 % < 1 %

Gelenkte Aufträge liegen grundsätzlich nicht vor.

Mitwirkungspolitik

Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der DAGG.INVEST GmbH gem. § 134b AktG:

Die DAGG.INVEST GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen:

1. die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie,

2. die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschafdten,

3. der Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft,

4. die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären sowie

5. der Umgang mit Interessenkonflikten.

Gemäß § 134b Absatz 4 AktG erklären wir, dass wir keine Mitwirkungspolitik veröffentlichen müssen. Denn unsere Vermögensverwaltung legt nicht direkt in einzelne Aktiengesellschaften an, sondern ausschließlich indirekt über zum öffentlichen Vertrieb zugelassene OGAW-Sondervermögen (Investmentfonds, unter anderem Exchange traded funds). Somit steht der Vermögensverwaltung keine Mitwirkrungsmöglichkeit gemäß AktG zu.

Angaben gemäß § 11 VersVermV

DAGG.INVEST GmbH ist gemäß § 34 d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler in Deutschland zugelassen.

Versicherungsvermittlerregister: www.vermittlerregister.info, Tel. 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 EUR/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/ Anruf)

Aufsichtsbehörde: IHK Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf

Vermittlerregister Reg.-Nr. D-OGJC-FYQE9-94

Berufsrechtliche Regelungen: § 34 d Gewerbeordnung, §§ 59-68 VVG, VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Schlichtungsstellen gem. § 42 k VVG:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13, 10117 Berlin

Beteiligungen

DAGG.INVEST GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Bank- oder Versicherungsunternehmen. Kein Bank- oder Versicherungsunternehmen hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an DAGG.INVEST GmbH.

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