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Warum auch bei Finanzfragen eine 2. Meinung so entscheidend ist

Bei wichtigen medizinischen Fragestellungen ist es selbstverständlich, sich bei einem anderen Arzt eine 2. Meinung einzuholen. Bei Finanzdingen, wo es bisweilen um sehr viel Geld geht, ist dies jedoch nicht üblich. Warum eigentlich?

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Düsseldorf, 1. Dezember 2021 – Hätten Sie es gewusst? Vor einer Operation haben gesetzlich Krankenversicherte das Recht, die Meinung eines weiteren Arztes einholen. Dafür kommt die Krankenkasse auf. Geregelt wird dies im sogenannten Zweitmeinungsverfahren, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, Ende 2018 beschlossen hat. Diese Regelung soll zum einen unnötige Operationen verhindern und zum anderen den Patienten die Möglichkeit geben, sich über alternative Behandlungswege beraten zu lassen.

Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung wird von den Ärzten selbst durchaus begrüßt. Einer aktuellen Umfrage der Stiftung Gesundheit zufolge, sind rund 70 Prozent der niedergelassenen Mediziner hierzulande der Auffassung, dass Zweitmeinungen komplexe Therapieentscheidungen verbessern können. Begründung: Auch Spezialisten könnten in einer hoch differenzierten und sich rasch wandelnden Welt nicht alles wissen und erkennen.

Patienten haben also Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, um sich zusätzlich abzusichern. Beim wichtigen Thema Finanzen ist so eine zusätzliche Kontrolle jedoch nicht nur unüblich, sondern in der Branche bisweilen sogar verpönt. „Diese Vorbehalte sollten sich dringend ändern“, sagt Christian Dagg, geschäftsführender Gesellschafter der Brilliant Vermögensverwaltung aus Düsseldorf. „Denn eine unabhängige Überprüfung eines Spezialisten, wie sinnvoll eine gewählte Anlagestrategie ist, welche Risiken damit verbunden sind und ob es versteckte Provisionen gibt, ist sinnvoll und wichtig.“

Sinnhaftigkeit, Kosten und Rentabilität unter der Lupe

Dabei geht es in erster Linie gar nicht darum, den Aussagen des Anlageberaters zu misstrauen und eine vorgeschlagene Anlagestrategie grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. „Aber vier Augen sehen nun einmal mehr als zwei“, betont Dagg. „Außerdem erhalten Anleger bei der 2. Meinung die Gewissheit, dass sie mit ihren finanziellen Entscheidungen die gewünschten Ziele auch tatsächlich erreichen können.“ Genauestens analysiert werden sollten die Vorhaben vor allem nach Sinnhaftigkeit, Kosten und Rentabilität.

Und manchmal hilft der Blick von außen auch, um Dinge klarer zu erkennen. Weil sich die rechtlichen und steuerlichen Bedingungen für Investoren laufend ändern und auch die Finanzmärkte selbst immer herausfordernder und komplexer werden, gehören Finanzentscheidungen und Anlagestrategien grundsätzlich regelmäßig auf den Prüfstand. Außerdem ändern sich im Laufe der Jahre auch die individuellen Bedürfnisse, Ziele und Lebensverhältnisse, auf die es immer wieder zu reagieren gilt.

Jahrzehntelange Expertise

„Eine Bestandsaufnahme der persönlichen Ruhestandsplanung und Finanzen kann bares Geld bringen“, appelliert Dagg zum Handeln. „Mit der Erfahrung aus Investmentplanung und Investmentbegleitung für über 1.500 zufriedene Kunden sehen wir schnell, was funktioniert und was man besser machen könnte“, betont der Vermögensexperte, der seit 30 Jahren als Berater in der Finanzindustrie tätig ist.

Das Besondere an Brilliant: Die Düsseldorfer gehören zu den weniger als 0,1 Prozent der Finanzberater hierzulande, die unabhängige Honoraranlageberatung mit entsprechender Zulassung durch das Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) sowie Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anbieten. Die Honorarberatung ist dabei ganzheitlich: „Mit einem Netzwerk erstklassiger Anbieter beraten wir auch zu Nachlassplanung, Lebensversicherung, Wertpapierbeleihung oder betrieblicher Altersvorsorge“, sagt Dagg.

Das ist die Brilliant Vermögensverwaltung

Die Brilliant Vermögensverwaltung für den Mittelstand GmbH mit Sitz in Düsseldorf verwaltet aktuell mehr als 200 Millionen Euro für ihre Kunden. Gründer und Geschäftsführer ist Christian Dagg, der über eine rund 30-jährige Erfahrung in der Finanzbranche verfügt. Der gelernte Physiker und Buchautor („Game Over…ohne Masterplan für die Rente“) war vor der Gründung von Brilliant im Jahre 2005 als Unternehmensberater für große Banken und Versicherungen tätig. Er verfügt über ein Expertennetzwerk aus langjährigen Partnern, die Spezialisten auf ihrem Gebiet sind.

Brilliant wurde 2014 als erste Vermögensverwaltung in Nordrhein-Westfalen und als einer der ersten bundesweit in das Register der unabhängigen Honorar-Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgenommen. Als Vermögensverwalter hat sich Dagg und sein Team auf die Betreuung von Unternehmern, Selbstständigen und Mitgliedern der Kammerberufe, wie Anwälte und Steuerberater, spezialisiert.

Weitere Infos unter: www.brilliant.de

Rück- oder Interviewanfragen mit dem Geschäftsführer der Brilliant Vermögensverwaltung für den Mittelstand GmbH aus Düsseldorf, Christian Dagg, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email: albrecht@irisalbrecht.com
www.irisalbrecht.com

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