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Brilliant Vermögensverwaltung: "Das etwas andere Weihnachtsgeschenk: (Finanzielle) Wertschätzung!"

Weihnachten ist nicht nur die Zeit für Geschenke. Das Fest der Liebe kann auch ein guter Zeitpunkt sein, sich intensive Gedanken über das finanzielle Gleichgewicht in der Ehe zu machen, empfiehlt der Vermögensverwalter Christian Dagg. Denn hier liegt oft einiges im Argen.

Alle Jahre wieder stellt sich die Frage nach dem idealen Weihnachtsgeschenk. Beim Nachdenken über mögliche Präsente fällt vielen Ehepaaren auf, wie gut es ihnen und der Familie materiell geht und dass ja eigentlich fast schon alles vorhanden ist. Vielleicht ist das ja einmal ein guter Anlass, um neu zu denken. Denn Weihnachten ist schließlich auch die Zeit der Besinnung.

„Eine gute Idee kann es sein, Wertschätzung zu schenken“, sagt Christian Dagg. Was der geschäftsführende Gesellschafter der Brilliant Vermögensverwaltung für den Mittelstand GmbH aus Düsseldorf damit meint: In einer Ehe herrscht in den allermeisten Fällen ein Ungleichgewicht im Hinblick auf die Altersvorsorge. Und weil das auf Dauer nicht nur ungerecht ist, sondern auch zu Spannungen führen kann, sollten die Eheleute reagieren. „Denn für das Gleichgewicht in der Ehe ist es wichtig, dies wahrzunehmen und spürbar zu reagieren, beispielsweise durch entsprechende finanzielle Regelungen“, schlägt Dagg vor.

Als konkretes Beispiel aus der Praxis nennt der erfahrene Honorarberater ein bislang unverheiratetes Paar, beide 40 Jahre alt und beide berufstätig, das heiraten will und mit einem Ehevertrag für finanzielle Planungssicherheit sorgen wollte. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Ehefrau voraussichtlich wegen des gemeinsamen Kinderwunsches ihre Berufskarriere ab- oder zumindest unterbrechen wird, um sich der Familie zu widmen. Das familiäre Einkommen würde dann im Sinne der traditionellen Arbeitsteilung durch den auch heute schon besserverdienenden Ehemann bestritten werden.

Es geht um Besitz, Verteilung und Risiken

Der Entwurf des Ehevertrags sah für die Ehefrau während der Ehe eine monatliche Zuwendung für die Altersvorsorge in Höhe von 900 Euro vor und nach einer möglichen Trennung eine Unterhaltszahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro monatlich, und zwar längstens bis zum 14. Lebensjahr des jüngsten gemeinsamen Kindes. Soweit die Parameter, die Dagg als Finanzanalytiker zu beurteilen hatte. „Wenn es um Besitz, Verteilung und Risiken geht, lohnt es sich, die entsprechenden Bilanzen zu betrachten“, erläutert der Honorarberater sein Vorgehen. Konkret geht es um die Bilanz der künftigen Ehefrau, wobei vor allem die Aktiv-Seite interessiert, mit den Positionen Humankapital, Altersvorsorge und sonstiges Vermögen.

Ohne genau ins Detail zu gehen: Klar ist, dass die Ehefrau ohne Kinderunterbrechung noch rund 25 Jahre arbeiten könnte, was nicht nur ein Humankapital von rund 1,45 Mio. Euro bedeuten, sondern auch zu einer entsprechend höheren Rentenanwartschaft führen würde, was den Berechnungen zufolge einem Kapitalwert an Altersvorsorgevermögen in Höhe von 110.000 Euro entspricht. „Wird anstelle der beruflichen Karriere das Kümmern um die Familie innerhalb der Ehe gewählt, so entstehen während der Ehe keine weiteren Rentenanwartschaften“, verdeutlicht Dagg. Und auch bei einem Wiedereinstieg in den Beruf ist es unwahrscheinlich, dass dies auf dem zuletzt gehaltenen Niveau gelingen wird.

Ein Ehepartner nimmt das Vermögensrisiko auf sich

Laut der Analyse gibt die Frau nach zehn Jahren für die Ehe 445.000 Euro in ihrer Vermögensbilanz auf. „Möchte man dieses Risiko voll ausgleichen, wäre anstelle der 900 Euro monatlich ein Betrag von 3.000 Euro monatlich erforderlich“, rechnet der Brilliant-Geschäftsführer vor und ergänzt: „Vielleicht erscheint dieses Ergebnis überraschend hoch, doch es zeigt meiner Ansicht nach sehr gut, welches Vermögensrisiko der zuhause bleibende Ehepartner typischerweise auf sich nimmt.“ Werde dies nicht bedacht, führe dies im Trennungsfall zu vielen Problemen und unnötigen Diskussionen. Nach Ansicht des erfahrenen Vermögensverwalters passt dieses Thema gerade zu Weihnachten. Es sei ein Ausdruck der gegenseitigen Wertschätzung, darüber zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.

„Meine persönliche Meinung ist, dass das Paar, wenn es nun vor den Traualtar treten will, in jedem Fall von einer lebenslang andauernden Partnerschaft ausgehen sollte“, sagt Dagg. Dann seien 3.000 Euro monatlich in eine Altersvorsorge, die auf den Namen der Frau aufgebaut wird, auch für den Mann nicht verloren. Es sei vielmehr ein Baustein, der den gemeinsamen Ruhestand finanziert.

Interessante Blog-Beiträge und Verbrauchertipps der Experten der Brilliant Vermögensverwaltung finden Sie unter diesem Link: www.brilliant.de/aktuelles

Das ist die Brilliant Vermögensverwaltung

Die Brilliant Vermögensverwaltung für den Mittelstand GmbH mit Sitz in Düsseldorf verwaltet aktuell mehr als 200 Millionen Euro für ihre Kunden. Gründer und Geschäftsführer ist Christian Dagg, der über eine rund 30-jährige Erfahrung in der Finanzbranche verfügt. Der gelernte Physiker und Buchautor („Game Over…ohne Masterplan für die Rente“) war vor der Gründung von Brilliant im Jahre 2005 als Unternehmensberater für große Banken und Versicherungen tätig. Er verfügt über ein Expertennetzwerk aus langjährigen Partnern, die Spezialisten auf ihrem Gebiet sind.

Brilliant wurde 2014 als erste Vermögensverwaltung in Nordrhein-Westfalen und als einer der ersten bundesweit in das Register der unabhängigen Honorar-Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgenommen. Als Vermögensverwalter hat sich Dagg und sein Team auf die Betreuung von Unternehmern, Selbstständigen und Mitgliedern der Kammerberufe, wie Anwälte und Steuerberater, spezialisiert.

Weitere Infos unter: www.brilliant.de

Rück- oder Interviewanfragen mit dem Geschäftsführer der Brilliant Vermögensverwaltung für den Mittelstand GmbH aus Düsseldorf, Christian Dagg, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email: albrecht@irisalbrecht.com
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