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Brilliant Vermögensverwaltung: "Clevere Vermögensnachfolgekonzepte – so lässt sich beim Vererben Geld sparen"

Die Vermögen, die auf die nachfolgende Generation übertragen werden, werden immer größer – Doch machen sich die meisten Menschen zu Lebzeiten kaum Gedanken über die Vermögensnachfolge – Wer sich frühzeitig damit beschäftigt und entsprechende Konzepte umsetzt, kann viel Geld sparen

Immer größere Vermögen werden hierzulande an die nächste Generation vererbt. Im Jahr 2020 zum Beispiel waren es laut dem Statistischen Bundesamt Destatis rund 50 Milliarden Euro – das waren 13,8 Prozent mehr als im Jahr davor und sogar etwa doppelt so viel wie noch 2010. Gleichzeitig hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge festgestellt, dass auch die Struktur der Erbmasse zunehmend komplexer wird.

„Meine Erfahrung ist allerdings, dass sich die meisten Menschen erst sehr spät oder gar keine Gedanken über die Weitergabe ihres Vermögens machen“, sagt Christian Dagg, geschäftsführender Gesellschafter der Brilliant Vermögensverwaltung aus Düsseldorf, der viele Unternehmer zu seinem Kundenstamm zählt. „Leider gibt es dann häufig ein böses Erwachen, weil man plötzlich feststellt, dass auf die Erben eine immense steuerliche Belastung zukommt.“ Er rät deshalb, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, weil sich so insbesondere auch für komplexe Vermögen gute Konzepte entwickeln und umsetzen lassen, mit denen sich bei der Weitergabe des Vermögens ganz legal Geld sparen lässt.

Eine Möglichkeit bieten Schenkungen, die bereits zu Lebzeiten erfolgen. „Bis zu einem Betrag von 400.000 Euro lassen sich auf diese Weise an die Nachkommen steuerfrei übertragen“, erklärt der Experte. Aber nicht nur das: Dieser Freibetrag kann von beiden Ehepartnern und alle zehn Jahre genutzt werden. Das bedeutet, dass ein Paar, das zwei Kinder hat, insgesamt bis zu 1,6 Millionen Euro in zehn Jahren als Schenkung steuerfrei weitergeben kann und zehn Jahre später – theoretisch – noch einmal die gleiche Summe.

Mit Nießbrauch Kontrolle behalten

Eine andere Idee, um die steuerliche Belastung für den Nachwuchs gering zu halten, ist der Nießbrauch. „Jeder kennt vermutlich das Beispiel der Immobilie“, sagt Dagg. „Dabei überträgt der Vererbende das Eigentum an seinem Haus oder seiner Wohnung an den oder die Erben, er behält aber ein lebenslanges Nutzungsrecht, was übrigens auch den Anspruch aus möglichen Mieteinnahmen beinhalten kann.“

Weniger bekannt dürfte dagegen sein, dass Nießbrauch auch bei Wertpapieren oder Versicherungen funktioniert. Zum Beispiel kann ein Wertpapierdepot an den oder die Erben übertragen werden, dabei können sich auch hier die Erblasser das Recht an den Zinsen oder Dividenden selbst vorbehalten. „Das hat übrigens einen recht schönen Nebeneffekt“, so der Honorarberater, „weil die abgebende Generation so verhindern kann, dass die Erben ohne Zustimmung das dort investierte Geld einfach entnehmen.“

Eine weitere Möglichkeit, das Vermögen zwar weiterzugeben, aber trotzdem die Kontrolle zu behalten, ist der Familienpool. „Dabei bringt man das Vermögen zu Lebzeiten in eine Gesellschaft, zum Beispiel eine GbR, ein“, sagt Dagg weiter. Wie beim Nießbrauch lässt sich auch hier der Zugriff auf das Vermögen durch die individuelle vertragliche Ausgestaltung steuern. So kann der Vermögensinhaber auch in diesem Fall ausschließen, dass die Erbberechtigten ohne Absprache Gelder entnehmen.

Generationendepot und Güterstandschaukel

Im Versicherungsbereich wird häufig das 99/1-Modell genutzt. Dafür eignet sich zum Beispiel der Abschluss einer fondsbasierten Versicherung. Der Vertrag wird dann zu 99 Prozent an den oder die Begünstigten verschenkt, während der Abgebende zu einem Prozent Versicherungsnehmer bleibt. Eine weitere Variante ist das Generationendepot, mit dem ebenfalls Vermögen steueroptimiert an die nachfolgende Generation weitergegeben werden kann. „In manchen Fällen kann es übrigens Sinn machen, zwischen Eheleuten vorzeitig Vermögen zu übertragen, wofür es zum Beispiel das Konzept der Güterstandschaukel gibt“, erklärt Christian Dagg.

Alle diese unterschiedlichen Konzepte, von denen es noch viele weitere gibt, weisen jedoch Vor- und Nachteile auf, die es stets gut abzuwägen gilt. Das heißt, das gewählte Konzept muss auch individuell zum jeweiligen Vermögensinhaber passen. „Besonders wichtig ist aber auch, dass man nicht sein ganzes Vermögen schon zu Lebzeiten auf solchen Wegen weitergibt, sondern sich genau überlegen muss, wie viel man noch selbst zum Leben braucht“, so der Experte. „Ich kann nur davon abraten, aus rein steuerlichen Überlegungen heraus die eigene finanzielle Absicherung zu vernachlässigen. Denn das ist ebenfalls ein Fehler, der nach meiner Erfahrung immer wieder begangen wird.“

Unter diesem Link finden Sie weitere Blog-Beiträge und Verbrauchertipps der Experten der Brilliant Vermögensverwaltung: www.brilliant.de/aktuelles

Das ist die Brilliant Vermögensverwaltung

Die Brilliant Vermögensverwaltung für den Mittelstand GmbH mit Sitz in Düsseldorf verwaltet aktuell mehr als 200 Millionen Euro für ihre Kunden. Gründer und Geschäftsführer ist Christian Dagg, der über eine rund 30-jährige Erfahrung in der Finanzbranche verfügt. Der gelernte Physiker und Buchautor („Game Over…ohne Masterplan für die Rente“) war vor der Gründung von Brilliant im Jahre 2005 als Unternehmensberater für große Banken und Versicherungen tätig. Er verfügt über ein Expertennetzwerk aus langjährigen Partnern, die Spezialisten auf ihrem Gebiet sind.

Brilliant wurde 2014 als erste Vermögensverwaltung in Nordrhein-Westfalen und als einer der ersten bundesweit in das Register der unabhängigen Honorar-Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgenommen. Als Vermögensverwalter hat sich Dagg und sein Team auf die Betreuung von Unternehmern, Selbstständigen und Mitgliedern der Kammerberufe, wie Anwälte und Steuerberater, spezialisiert.

Weitere Infos unter: www.brilliant.de

Rück- oder Interviewanfragen mit dem Geschäftsführer der Brilliant Vermögensverwaltung für den Mittelstand GmbH aus Düsseldorf, Christian Dagg, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email: albrecht@irisalbrecht.com
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