Vorsorge für die Rente
4 Fakten rund um Ihre Vorsorge für die Rente
Nachdem im letzten Beitrag die erste Stufe des Terrassenmodells behandelt wurde, geht es nun zur zweiten Stufe im Terrassenmodell, nämlich zum gebundenen Vermögen. Dazu gehören die Kategorien Vorsorge für das Alter, Anschaffungen und Deckungskapital für bereits laufende monatliche Entnahmen. Im Folgenden gehen wir insbesondere auf die Kategorie Vorsorge für das Alter ein.
1. Berechnung des benötigten Vorsorgebetrags
Haben Sie schon errechnet, welchen Betrag Sie benötigen? Machen Sie realistische Annahmen, welche Sparraten Sie noch leisten werden und errechnen Sie auch die benötigte Rendite, um den Benötigten Betrag zu erreichen. Eine sehr umfangreiche Sammlung von nützlichen Rechnern für diese Aufgabe finden Sie im Internet unter www.zinsen-berechnen.de. Sie können dort im ersten Schritt mit dem Rechner „Entnahmeplan“ das benötigte Vermögen zum Ruhestandsbeginn ermitteln. Danach können Sie in einem zweiten Schritt mit dem Rechner „Sparrechner“ berechnen welche Rendite Sie benötigen, damit Sie diesen Betrag mit dem von Ihnen geplanten Kapitaleinsatz erreichen.
2. Festlegung der Aktienquote
In den letzten Jahren vor der Rentenumwandlung sollte das dafür gebundene Vermögen vergleichsweise sicher angelegt sein, wie Sie anhand der ersten Faustformel sehen. Niemand wollte etwa im letzten Jahr vor dem Kauf einer Leibrente die Hälfte des Vermögens in Aktien halten, mit der Gefahr, dass das Vorsorgekapital noch um 15% oder 20% absinken kann. Für die meisten Personen ist der Aufbau des Vorsorgekapitals jedoch ein über Jahrzehnte währendes Ansparen, sodass ein höheres Risiko und damit eine höhere Aktienquote gewählt werden darf, weil der Anlagehorizont entsprechend lang ist.
3. Periodischer Entnahmeplan
Möglicherweise fragen Sie sich jetzt, ob das bedeutet, dass Sie jedes Jahr Ihre Aktienquote anpassen müssen, da Ihr Anlagehorizont sich um ein Jahr geändert hat. Es gibt zwei Ausnahmen von der Betonung der Anlagesicherheit für das Vorsorgekapital in den letzten Jahren vor dem Beginn der Inanspruchnahme. Dadurch wird das Ganze wahrscheinlich deutlich weniger wartungsintensiv für Sie. Die erste Ausnahme liegt vor, wenn keine Leibrente gekauft wird, sondern die Rente durch einen periodischen Entnahmeplan aus dem eigenen Vorsorgevermögen nachgebildet wird. Dann verkürzt sich der Anlagehorizont für Vorsorgekapital nicht so stark, wenn der Zeitpunkt der ersten Rente kommt.
4. Hohes Vermögen
Die zweite Ausnahme sind sehr hohe Vermögen. Bei hohem Vermögen besitzen Sie eine hohe Elastizität und Flexibilität für den Fall, dass der Plan nicht ganz aufgeht. Wenn Sie sich im Klaren darüber sind, dass Sie im schlechtesten Fall Ihre Planung etwas zurückschrauben müssen, können Sie mit einer höheren Aktienquote anlegen, um im Normalfall höhere Renditen zu erzielen.
Wenn es soweit ist und die periodischen Zahlungen benötigt werden, kann dies durch den Kauf einer Leibrente oder durch einen dann einsetzenden Entnahmeplan erreicht werden. In einigen Fällen besitzen Sie das für die Altersvorsorge gedachte Vermögen zum heutigen Zeitpunkt der Planung schon und Sie möchten es nur bis zum Ruhestandsbeginn an den Finanzmärkten parken. Doch im Regelfall muss das Vorsorgekapital erst aufgebaut werden.
Christian Dagg
Der größte Feind des Anlegers ist häufig der Anleger selbst. Ein unabhängiger Berater bringt den größten Nutzen, wenn er sich zwischen den Anleger und dessen schlimmste Fehlentscheidung stellen kann. Meine Beiträge sollen wie ein Filter für vernünftige Finanzentscheidungen wirken. Ich möchte belastbare Fakten und gesunden Menschenverstand im Zusammenhang mit Finanzthemen in den Vordergrund stellen und versuchen, dies so zu erklären, dass es jeder für sich einordnen kann.
Für Anregungen und Kommentare bin ich immer offen.
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