Steuereffizient Vermögen "vererben"
Die Planung der Vermögensübergabe ist ein zentrales Thema für viele Vermögensinhaber, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen effizient und steueroptimal an die nächste Generation übergeht. Eine häufig diskutierte Strategie ist die Schenkung zu Lebzeiten. In diesem Blogpost beleuchten wir die steuerlichen Effekte von Schenkungen zu Lebzeiten, die Vorteile und Herausforderungen sowie bewährte Praktiken für eine erfolgreiche Umsetzung.
Warum Schenkungen zu Lebzeiten?
Schenkungen zu Lebzeiten bieten eine Reihe von Vorteilen gegenüber der Vererbung. Zum einen ermöglichen sie eine frühzeitige und gezielte Vermögensübertragung, zum anderen können sie helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren und eine kontinuierliche Nachfolgeplanung zu gewährleisten. Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Vermögensinhaber zudem sicherstellen, dass das Vermögen in den Händen derjenigen Personen landet, die es zu Lebzeiten am meisten benötigen.
Steuerliche Grundlagen von Schenkungen
Interessanterweise sind sich die Schenkungssteuer, also der Vergabe zu Lebzeiten und die Erbschafssteuer sehr ähnlich. Alle Steuerfreibeträge sowie die Steuerklassen, gelten gleich für beide Steuerformen.
Steuerfreibeträge und -klassen
Diese Freibeträge variieren je nach Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem. In Deutschland gelten beispielsweise folgende Freibeträge:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder sowie Enkelkinder, deren Eltern schon gestorben sind: 400.000 Euro
- Enkelkinder, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
- Urenkel: 100.000 Euro
- Andere Personen, wie Geschwister, Nichten und Neffen: 20.000 Euro
Eine Sonderheit, der bei dem Verschenken zu Lebzeiten ist, dass diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können. Dies ist ein großer Vorteil für alle Menschen die ein größeres Vermögen aufgebaut haben.
Steuerklassen
Die steuerliche Behandlung von Schenkungen hängt auch von der Steuerklasse ab, in die der Beschenkte fällt. Es gibt drei Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Verheiratete oder Verpartnerte, Kinder und Stiefkinder, Enkelkinder und Urenkel
- Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Geschiedene und Getrennte
- Steuerklasse III: Alle anderen Personen
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Steuersatzes, der auf den über den Freibetrag hinausgehenden Teil der Schenkung angewendet wird.
Strategische Überlegungen bei Schenkungen zu Lebzeiten
Finanzielle Stabilität der Eltern
Bevor man sich über das Verschenken von großen Teilen des Vermögens Gedanken macht, sollte zuerst die persönliche finanzielle Situation eingehend gesichert haben.
Man sollte ausschließlich Vermögen verschenken, was man nicht mehr benötigt. Deswegen raten wir Eltern die Vermögens in die nächste Generation vermachen wollen, sich zuerst mit ihren eigenen Finanzen auseinanderzusetzen.
Timing der Schenkung
Das Timing einer Schenkung ist entscheidend für deren steuerliche Effizienz. Da die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre genutzt werden können, ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Vermögensübertragung zu beginnen und diese über mehrere Jahre zu verteilen. Da wir nicht wissen, wie viel Zeit noch zum verschenken bleibt, ist der beste Zeitpunkt immer so früh wie möglich.
Art der Vermögenswerte
Nicht alle Vermögenswerte eignen sich gleichermaßen für eine Schenkung zu Lebzeiten. Hier sind einige Beispiele:
- Immobilien: Immobilien können durch Schenkungen zu Lebzeiten steuerlich vorteilhaft übertragen werden, insbesondere wenn der Wert unter dem Steuerfreibetrag liegt. Es ist jedoch wichtig, den Marktwert korrekt zu ermitteln, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden.
- Bargeld: Schenkungen von Bargeld sind in der Regel unkompliziert und können einfach dokumentiert werden.
- Wertpapiere: Wertpapiere können ebenfalls steuerlich effizient übertragen werden, allerdings sollten die steuerlichen Konsequenzen bei einem späteren Verkauf durch den Beschenkten berücksichtigt werden. Hier ist es ratsam sich mit einem Berater zusammenzusetzten, der die optimale Strategie ermitteln kann.
- Unternehmensanteile: Die Übertragung von Unternehmensanteilen kann komplex sein und erfordert sorgfältige Planung und Beratung, hier ist durch die Einbeziehung von Steuerberatern in manchen Fällen noch viel mehr strategischer Spielraum.
Beispiele von Schenkungen zu Lebzeiten
Schenkungen in Tranchen zur optimalen Steuerersparnis
Ein Ehepaar, beide 60 Jahre alt, verfügt über ein Vermögen von 6 Millionen Euro und der Wunsch ist es dieses Vermögen über die nächsten Jahre steuereffizient in die nächste Generation zu übergeben. Durch die gezielte Nutzung der Steuerfreibeträge wird das Vermögen in Tranchen übergeben.
Jeder Elternteil schenkt jedem Kind 400.000 Euro, was insgesamt 800.000 Euro pro Kind ausmacht. Da der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro beträgt, bleiben diese Schenkungen steuerfrei. Gesamtsumme: 800.000 Euro pro Kind x 2 Kinder = 1.600.000 Euro steuerfrei. Diese Schenkung kann jedes Elternteil alle 10 Jahre wiederholen und solange wir in den Steuerfreibeträgen bleiben, fallen keine Steuern an. In 20 Jahren sind die Eltern somit in der Lage die Hälfte ihres Vermögens steuerfrei weiterzugeben.
Wenn der Erbfall nun nach den 20 Jahren eintreten sollte, liegt die zu zahlende Erbschaftssteuer nur noch bei 190.000 € pro Kind. Ohne das vorzeitige Verschenken, hätte die Steuerlast bei 494.000 € gelegen. Das ist eine Steuerersparnis von über 300.000 €.
Komplexität kommt natürlich auf, wenn der Vermögen nicht einfach in liquiden Mitteln vorliegt und Vermögenswerte involviert sind. Hier stehen uns jedoch häufig noch andere Gestaltungsräume zur Verfügung.
Verschenkungen von Immobilien mit Nießbrauch
Ein weiteres Beispiel trifft häufig auf Zuspruch, wenn eine Übergabe zwar steuereffizient ablaufen soll, aber die Eltern die Vermögenswerte noch benötigen, um ihr Leben zu finanzieren. Häufig erleben wir dies bei vermieteten Immobilien. Hier ist eine Verschenkung von Immobilienvermögen unter Einbeziehung eines Nießbrauchrechts ein passendes Mittel. Hierbei behält der Schenkende das Recht, die Immobilie weiter zu nutzen oder Einnahmen daraus zu erzielen, während die Immobilie selbst bereits übertragen wird. Das Nießbrauchrecht wird mit einem gewissen Wert bemessen, was die Schenkungsmasse verringert.
Eine Immobilie im Wert von 800.000 € soll von einem 60 jährigen Mann an seine Tochter übertragen werden. Der Vater behält sich ein Nießbrauchrecht vor, was den Wert der Schenkung mindert. Das Nießbrauchrecht wird auf 300.000 Euro geschätzt, sodass der steuerliche Wert der Schenkung auf 500.000 € sinkt.
- Freibetrag für Kinder: 400.000 €.
- Steuerpflichtiger Betrag: 500.000 € - 400.000 € Freibetrag = 100.000 €.
- Der steuerpflichtige Betrag von 100.000 € fällt in die erste Steuerklasse (11% da > 100.00€)
- Berechnung: 100.000 € x 11 % = 11.000 € Schenkungssteuer.
Durch die Einbeziehung des Nießbrauchrechts kann die steuerliche Belastung erheblich reduziert werden. Bei einer einfachen Verschenkung müsste die Tochter eine Steuerlast von 60.000 € zahlen. Die Tochter erhält die Immobilie und der Vater behält das Nutzungsrecht, was für beide Parteien vorteilhaft ist. Bei Verwendung des Nießbrauchrechts ist es ratsam frühzeitig einen Steuerberater mit einzubeziehen,
Fazit
Schenkungen zu Lebzeiten sind eine effektive Möglichkeit, Vermögen steueroptimal an die nächste Generation zu übertragen. Durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen und die strategische Planung der Schenkungen können Vermögensinhaber hohe Steuerbelastungen vermeiden und eine reibungslose Vermögensnachfolge sicherstellen. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung sowie die Einbindung von Fachleuten sind dabei entscheidend, um die gewünschten Ziele zu erreichen und potenzielle Risiken zu minimieren.
Rechtliche Überlegungen
Um eine Schenkung zu Lebzeiten rechtswirksam durchzuführen, sind einige rechtliche Schritte notwendig. Dazu gehört häufig die notarielle Beglaubigung der Schenkung, insbesondere bei Immobilien. Ein detaillierter Schenkungsvertrag sollte die Bedingungen der Schenkung festlegen. Wir raten sich für diesen Prozess professionellen Rat einzuholen.
Maximilian Worm
Als Finanzberater bei der DAGG.INVEST GmbH führe ich meine Mandanten durch die komplexe Welt der Kapitalmärkte. Während meines Studiums wurde mir bewusst, dass viele uninformierte Anleger den Tücken der Märkte zum Opfer fallen. Mein Ziel ist es, sie mit Wissen und Planung in ihren finanziellen Zielen zu unterstützen.
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