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der DAGG.INVEST Vermögensverwaltung

Familien- und Vermögensschutz mit einer Familienstiftung in Liechtenstein

Eine Familienstiftung in Liechtenstein schützt Erben und Vermögen langfristig. Schon ab 3 Mio. € verwaltbar, bietet sie Schutz vor Risiken, Steuern und Erbschaftssteuern bei deutschen Immobilien - ein essentieller Baustein für Vermögensstruktur. Welche Vorteile sie noch bieten kann erfahren Sie hier.

Mit einer Familienstiftung in Liechtenstein können Sie Ihre Erben bedarfsgerecht versorgen und eine Brandmauer schaffen, um Vermögenswerte umfassend und langfristig zu schützen. Es ist ein praxisbewährtes Instrument der „Asset Protection“ und ein wesentlicher Bestandteil der Vermögensstruktur zahlreicher wohlhabender Familien nicht nur aus Deutschland, sondern auch international. Die bei der Konzeption, Einrichtung und Verwaltung benötigten Dienstleister sind traditionell jedoch so teuer, dass mittlere zweistellige Millionenbeträge nötig sind, damit sich diese Zusatzkosten rechnen. Das muss nicht sein.

Auf der Suche nach einer Lösung für meine Familie und mein Vermögen haben wir in den letzten Jahren ein Netzwerk und kostengünstige Strukturen etabliert, in denen Familienstiftungen schon ab einem liquidem Familienvermögen von drei Millionen verwaltet werden können. Dies ist dauerhaft mit allen Dienstleistern nicht teurer, als würde das Geld bei der Hausbank sein. Es trägt sich sogar schon ab einer Million. Deshalb gebe ich Ihnen heute einen Überblick über mögliche Gestaltungen.

Die Vorteile einer Familienstiftung in Liechtenstein
Eine Familienstiftung in Liechtenstein schützt das Vermögen umfassend und langfristig. Die wesentlichen Vorteile sind hierbei:

  • Schutz des Vermögens vor privaten Risiken (Haftung, Geschäftsunfähigkeit, Scheidung, Erbfall).
  • Klare Regelungen zur Wahrung des Familienfriedens („Gleiche Regeln für alle“).
  • Professionelles institutionalisiertes Management.
  • Schutz der Privatsphäre.
  • Generationenübergreifender Erhalt der Substanz. Keine Aufteilung und Zersplitte-rung. Keine Erbengemeinschaft.
  • Niedrige Ertragsteuern für die Vermögensverwaltung der Stiftung.
  • Keine Erbschaftsteuer oder Erbersatzsteuer.
  • Internationale Mobilität der begünstigten Familienmitglieder, ohne rechtliche oder steuerliche Komplexität.
  • Stabile Rechtsordnung mit hohem Eigentumsschutz.
  • Modernes und flexibles Stiftungsrecht.
  • Attraktives Steuersystem.

Familien- und Vermögensschutz bei Investmentvermögen
Kapital kann in einer Familienstiftung in Liechtenstein steuergünstig investiert werden. Der reguläre Steuersatz beträgt 12,5 % auf den Reingewinn. Beteiligungserträge sind jedoch steuerfrei. Es entsteht lediglich die jährliche Mindeststeuer von CHF 1.800. Steuerfrei sind insbesondere:

  • Dividenden aus in- und ausländischen Beteiligungen.
  • Kapitalgewinne aus der Veräußerung oder Liquidation in- und ausländischer Beteiligungen.

Hieraus ergeben sich langfristig erhebliche wirtschaftlich Effekte. Dies insbesondere dann, wenn die Erträge in der Stiftung weiter angelegt werden. Auf diese Weise kann ein signifikantes Vermögen hinter der „Brandmauer“ der Stiftung erwirtschaftet werden, das nach den Regelungen der Statuten und Beistatuten anlassbezogen den Begünstigten der Stiftung zufließen kann.

Ein Beispiel dazu:
Eine Kapitalanlage von EUR 3 Mio. entwickelt sich in dieser Struktur bei 8 % Rendite in 30 Jahren zu einem Vermögen von EUR 26,9 Mio. Dieser Wertzuwachs ist nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Familien- und Vermögensschutz bei Immobilien in Deutschland
Immobilien in Deutschland können mit einer Familienstiftung in Liechtenstein aus der Erbschaftsteuer gelöst werden. Das hat in vielen Fällen eine gravierende wirtschaftliche Bedeutung, da der Verkehrswert einer Immobilie in der Substanz gebunden ist und nicht liquide zur Verfügung steht. Wenn nicht ausreichend sonstige liquide Mittel vorhanden sind und auch keine Bank die Erbschaftsteuer finanziert, droht der Notverkauf in einer emotionalen und zeitlichen Drucksituation.

Ein Beispiel dazu:
Ein Immobilienbestand mit einem steuerlichen Wert von EUR 20 Mio. löst bei der Übertragung auf ein Kind in der Steuerklasse I eine Erbschaftsteuer in Höhe von 27 % aus. Es entsteht daher eine Steuerbelastung von EUR 5,4 Mio. Der Freibetrag von EUR 400.000 ist in diesem Beispiel wirtschaftlich nicht wesentlich. Immobilien in einer Familienstiftung in Liechtenstein sind erbschaftsteuerfrei. Die Substanz bleibt erhalten.

Fazit und Angebot
Eine Familienstiftung in Liechtenstein ist ein intelligenter Baustein zur Gestaltung einer langfristig tragfähigen Vermögensstruktur. Sie können sie dafür nutzen, dass Ihre Erben in der Weise unterstützt werden, wie es bedarfsgerecht ist, anstatt zur Unzeit mit einem viel zu großen Vermögen konfrontiert zu werden. Und sie gewährleistet einen umfassenden Vermögensschutz.

Die Stiftung kann mit zahlreichen anderen Gestaltungsbausteinen kombiniert werden. Ich gebe Ihnen gerne Klarheit zu den Möglichkeiten und begleite Sie bei der Umsetzung. Wenn Sie möchten, schicken Sie mir eine Email mit Ihren Fragen und Gedanken dazu.

 

 

Christian Dagg

Der größte Feind des Anlegers ist häufig der Anleger selbst. Ein unabhängiger Berater bringt den größten Nutzen, wenn er sich zwischen den Anleger und dessen schlimmste Fehlentscheidung stellen kann. Meine Beiträge sollen wie ein Filter für vernünftige Finanzentscheidungen wirken. Ich möchte belastbare Fakten und gesunden Menschenverstand im Zusammenhang mit Finanzthemen in den Vordergrund stellen und versuchen, dies so zu erklären, dass es jeder für sich einordnen kann.

Für Anregungen und Kommentare bin ich immer offen.

Offenlegung: Alle Beiträge dienen der Werbung. Keiner der Inhalte dieses Internetauftritts stellt eine Anlageberatung, Finanzanalyse oder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf eines Vertrags oder Wertpapieres dar.

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